Das ist uns wichtig
16.04.2026
Sachstand
Am 10.04.2026 kam es im Rahmen des letzten Schultages des Abiturjahrgangs 2026 („Abistreich“) auf dem Schulgelände zu Vorkommnissen, bei denen vereinbarte Rahmenbedingungen teilweise nicht eingehalten wurden. Dabei wurden Bereiche des Schulgeländes in Mitleidenschaft gezogen sowie Banner angebracht, deren Inhalte als Grenzverletzung zu bewerten sind und die öffentlich sichtbar waren. Die Schule hatte im Vorfeld den Rahmen für den letzten Schultag mit den Abiturienten klar geregelt, um Sachbeschädigungen und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu vermeiden.
Das anschließende Programm der Abiturienten auf dem Schulhof fand – wie an der Schule traditionell vorgesehen – statt. In diesem Rahmen haben Vertreter des Abiturjahrgangs die Vorgänge gegenüber der Schulgemeinschaft öffentlich eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Ohne unser Wissen wurden Bild- und Videoaufnahmen der Geschehnisse durch Dritte in sozialen Netzwerken verbreitet und diese dann medial aufgegriffen.
Die Schulleitung hat die Gesamtkonferenz als gewähltes schulisches Gremium unmittelbar am darauffolgenden Montag über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und den aktuellen Stand dort transparent dargelegt. Zudem wurde die gesamte Elternschaft der Schule und das Kollegium am Dienstag schriftlich über den Sachstand informiert.
Prioritäten und Vorgehen
Für die Schule hat aktuell die ordnungsgemäße Durchführung der derzeit laufenden Prüfungen in Klasse 10 und 13 oberste Priorität. Ebenso steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten im Mittelpunkt – von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie den Abiturienten.
Vor diesem Hintergrund erfolgen die Prüfung und Klärung der Ursachen, Abläufe und Verantwortlichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt sowie unter Beachtung datenschutzrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben. Eine abschließende Bewertung kann erst im Anschluss an den Prüfungszeitraum vorgenommen werden. Zur Unterstützung der Aufarbeitung hat die Schule externe Beratung in Anspruch genommen.
Weitere Schritte
Die weitere Einordnung sowie die Ableitung von pädagogischen Schlussfolgerungen werden nach Abschluss der laufenden Prüfung auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten vorgenommen. Die gebotene Klärung erfolgt transparent und unter Einbeziehung aller Betroffenen sowie der schulischen Gremien, insbesondere der Schülervertretung und des Schulelternrates. Vor dem Hintergrund des schulischen Konzeptes erfolgt die Aufarbeitung mit besonderer Sorgfalt.